Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ja & Be Reisen sind Grundlage Ihres Vertragsverhältnisses beim Abschluss des Reisevertrages. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Allgemeinen Vertragsbedingungen an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen orientieren sich an einer Empfehlung des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbandes. Wir bitten zu beachten, dass Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen Vorrang haben und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann vorgehen. Sie wollen sich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bitte sorgfältig durchlesen. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Regelungen der §§ 651 a ff. BGB ergänzt.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Ja & Be Reisen den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reisebeschreibung und aller ergänzender Hinweise im Katalog verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Ja & Be Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung, Diese beträgt 10 % (auf volle EURO abgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
2.1. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.
2.2. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zettpunkt ein zum Rucktritt berechtigter Reisemangel vor.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Katalog enthaltenen Angaben und die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung sind für die Ja & Be Reisen bindend. Die Ja & Be Reisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, wie etwa Fahrzeiten und/oder Reiserouten oder des vereinbarten Programmablaufes- von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Ja & Be Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Durch ein extremes Niedrigwasser oder ein starkes Hochwasser auf den Schifffahrtsrouten kann eine Änderung des Fahrplanes notwendig werden. Im Zusammenhang mit diesen Änderungen kann auch das Umsteigen auf ein anderes Schiff notwendig werden. In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, dass der Weitertransport per Bahn oder mit dem Bus erforderlich wird. Durch derartige Maßnahmen kann es auch zu einer Verkürzung der Reisezeit kommen. Derartige, notwendige Maßnahmen berechtigen den Reiseteilnehmer nicht zum Rücktritt oder zu Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Ja & Be Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Ja & Be Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Ja & Be Reisen über die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen. Ja & Be Reisen behält sich vor, ausgeschriebene und mit der Buchung bestätigte Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, so kann Ja & Be Reisen den Reisepreis wie folgt erhöhen:
1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Ja & Be Reisen den Erhöhungsbetrag verlangen.
2.In den übrigen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag kann von dem Reisenden verlangt werden.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages gegenüber Ja & Be Reisen bestehenden Hafen- und/oder Flughafengebühren erhöht, so kann Ja & Be Reisen den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung des Wechselkurses nach dem Abschluss des Reisevertrages kann der Reispreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Ja & Be Reisen verteuert hat. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht vorlagen und für Ja & Be Reisen noch nicht vorhersehbar waren. Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Ja & Be Reisen den Kunden unverzüglich informieren. Eine Preiserhöhung ab dem 2O.Tag vor Reiseantritt ist ausgeschlossen. Bei Reisepreiserhöhungen, um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren von dem Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ja & Be Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Reiseangebot dem Kunden anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Ja & Be Reisen über die Reisepreiserhöhung geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Ja & Be Reisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Ja & Be Reisen kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann die Ja & Be Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die Kosten, welche Ja & Be Reisen im Falle einer notwendigen Umbuchung entstehen entsprechen den Kosten, welche zu diesem Zeitpunkt im Falle eines Rücktritts des Kunden entstehen würden. Daher richten sich die Umbuchungsentgelte nach den Rücktrittspauschalen, entsprechend dem Zeitpunkt, in welchem die Umbuchung vom Kunden verlangt wird.
5.1 Es gelten folgende Rücktrittspauschalen und Umbuchungsentgeltpauschalen bei Flusskreuzfahrten:
bis 60 Tage vor Reisebeginn EUR 52,-
vom 59. bis 45. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
vom 14. Tag bis Reisebeginn 80 % des Reisepreises
5.2 Es gelten folgende Rücktrittspauschalen und Umbuchungsentgeltpauschalen bei allen anderen Reisen:
-bis 30 Tage vor Reisebeginn 10%
-ab 28.-22.Tag vor Reisebeginn 25%
-ab 21.-15.Tag vor Reisebeginn 60%
-ab 14.-Tage vor Reisebeginn 80%
Bei Nichterscheinen am Tag
des Reiseantritts bzw. Stornierung
nach Reisebeginn 90%
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Ja & Be Reisen bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Die Ja & Be Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Ja & Be Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Ja & Be Reisen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist die Ja & Be Reisen verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die Ja & Be Reisen den Kunden davon zu unterrichten.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Ja & Be Reisen deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die der Ja & Be Reisen im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht der Ja & Be Reisen besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot der Ja & Be Reisen keinen Gebrauch macht.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Ja & Be Reisen als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Ja & Be Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist die Ja & Be Reisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Die Ja & Be Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1.Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2.die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern die Ja & Be Reisen
nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt hat;
4.die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
Die Ja & Be Reisen haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
10. Gewährleistung Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Ja & Be Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Ja & Be Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Die Ja & Be Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Ja & Be Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Ja & Be Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Ja & Be Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Er schuldet der Ja & Be Reisen den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Ja & Be Reisen nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung der Ja & Be Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit die Ja & Be Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen die Ja & Be Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Ja & Be Reisen bei Sachschäden bis EUR 4.100, -; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt und wird durch die Ja & Be Reisen in der Reisebeschreibung hierauf ausdrücklich hingewiesen, so haftet Ja & Be Reisen in diesem Fall nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich dann nach den Beförderungsbestimmungen des die Leistung der Beförderung erbringenden Unternehmens. Die Ja & Be Reisen haftet auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, welche als Fremdleistungen lediglich von der Ja & Be Reisen vermittelt werden (z.B. Konzerte, Sport- und Theaterveranstaltungen, Ausflüge etc.). Diese Leistungen müssen in der Reisebeschreibung ebenfalls als Fremdleistungen gekennzeichnet sein.
Ein Schadensersatzanspruch gegen die Ja & Be Reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt der Ja & Be Reisen bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtgesetzes.
12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Ja & Be Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und der Ja & Be Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Ja & Be Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Die Ja & Be Reisen steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Die Ja & Be Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde die Ja & Be Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Ja & Be Reisen die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Ja & Be Reisen bedingt sind.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand
Der Kunde kann die Ja & Be Reisen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der Ja & Be Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Ja & Be Reisen maßgebend.
17. Allgemeine Bestimmungen
17.1. Alle Angaben in unserem Prospekt werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
17.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlaufende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
17.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
17.4. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand Dezember 2007





